Social Science Works arbeitet regelmäßig mit Kindern. Ziel dieser Richtlinie ist es, bewährte Praktiken zu fördern, Kindern und Jugendlichen während ihrer Betreuung durch SSW angemessene Sicherheit und Schutz zu bieten und den Mitarbeitern zu ermöglichen, fundiert und sicher auf spezifische Fragen des Kinderschutzes zu reagieren. Als Kind gilt jede Person unter 18 Jahren (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989). Diese Richtlinie gilt sowohl für die reale Welt als auch für Online-Umgebungen.
SSW ist der Überzeugung, dass Kinder niemals Missbrauch jeglicher Art erfahren sollten. Wir haben die Verantwortung, das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen zu fördern und für ihre Sicherheit zu sorgen. Wir verpflichten uns zu einer Arbeitsweise, die sie schützt.
Rechtlicher Rahmen
Diese Richtlinie wurde auf der Grundlage von Gesetzen und Leitlinien zum Schutz von Kindern entwickelt, insbesondere:
• Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 (UNCRC)
• Das deutsche Grundgesetz
• Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch
• Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Erklärung von SSW
SSW respektiert Menschen und ihre Menschenwürde. Wir glauben, dass Kinderschutz entscheidend ist, um sicherzustellen, dass Kinder unter 18 Jahren die Rechte, Informationen und den Raum haben, in dem sie ihre Meinung äußern und effektiv mit anderen Kindern und Erwachsenen kommunizieren können. Kinder können nur dann zu selbstbestimmten Akteuren werden, die ihr Leben und das ihrer Familien und Gemeinschaften verbessern, wenn sie vor Missbrauch, Diskriminierung und jeglicher Art von Schaden geschützt sind, sei es körperlicher, sexueller, emotionaler oder durch Vernachlässigung. Wir erkennen an, dass alle Kinder, unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder Identität, das Recht auf gleichen Schutz vor allen Arten von Schaden oder Missbrauch haben.
Wir wollen die Rechte und Interessen der Teilnehmer unserer Projekte schützen und ihre Sicherheit gewährleisten, indem wir
• sie wertschätzen, ihnen zuhören und sie respektieren
• Kinderschutzmaßnahmen in Form von Verfahren und einem Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Freiwillige einführen
• Mitarbeiter und Freiwillige sorgfältig auswählen und alle erforderlichen Überprüfungen durchführen.
Person
Diese Kinderschutzrichtlinie gilt für alle Mitarbeiter von SSW: Teammitglieder, Stipendiaten, Praktikanten oder alle Personen, die im Auftrag von SSW tätig sind. SSW möchte die Kinder, mit denen wir arbeiten, schützen. SSW schließt alle Personen aus, die im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen vorbestraft sind. Zu diesem Zweck müssen Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, zu Beginn ihrer Zusammenarbeit mit SSW ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses muss 5 Jahre nach dem Ausstellungsdatum erneuert werden.
Der Datenschutz muss gewahrt bleiben, sodass das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis nur eingesehen und nicht kopiert werden kann. Dieser Vorgang wird von SSW dokumentiert: Wir dokumentieren, dass das Führungszeugnis eingesehen wurde und keine Einträge enthält, die gegen eine Beschäftigung der Person sprechen.
Informationen für Mitarbeiter
Die Mitarbeiter erhalten diese Kinderschutzrichtlinie zu Beginn ihrer Zusammenarbeit mit SSW und bei jeder Änderung der Richtlinie.
Datenschutz von Kindern
Es werden keine Informationen verwendet, die zur Identifizierung oder Gefährdung eines Kindes verwendet werden könnten.
• Wir führen keine Liste der Teilnehmer an Workshops mit Kindern.
• Wir betreiben Sozialforschung und verwenden Umfragen als Instrument für Sozialstudien. Unsere Umfragen sind anonym, da wir weder den Namen noch andere Informationen erfassen, die Rückschlüsse auf die Person zulassen, die die Umfrage ausfüllt.
• Wir sind uns bewusst, dass Fotos zur Identifizierung von Kindern beitragen können, daher veröffentlichen wir Fotos von Workshop-Teilnehmern mit Bedacht und ohne die Namen der Teilnehmer. Wir veröffentlichen keine Bilder von Kindern, auf denen deren Gesichter erkennbar sind.
Die SSW speichert keine personenbezogenen Daten und gibt diese nicht an Dritte weiter.
Verhaltenskodex
Personen, die an Kinderprojekten der SSW teilnehmen, halten sich an unseren Verhaltenskodex.
Dieser Verhaltenskodex enthält Leitlinien für ethische und angemessene Verhaltensstandards von Erwachsenen gegenüber Kindern und von Kindern gegenüber anderen Kindern. Er wurde im besten Interesse des Kindes entwickelt und sollte im Sinne von Transparenz und gesundem Menschenverstand ausgelegt werden.
TUN
• Seien Sie sich bewusst, was Kindesmissbrauch und -ausbeutung darstellt, und machen Sie sich mit den Vorschriften vertraut.
• Kennen Sie die Anzeichen von Missbrauch und melden Sie verdächtige Beobachtungen unverzüglich dem Geschäftsführer der SSW.
• Respektieren Sie die Grundrechte anderer, indem Sie fair, ehrlich und taktvoll sind und Menschen mit Würde und Respekt behandeln.
• Behandeln Sie alle Kinder gleich: Seien Sie inklusiv und beziehen Sie alle Kinder ohne Diskriminierung ein.
• Seien Sie sich des Potenzials für Missbrauch durch Gleichaltrige (z. B. Mobbing) bewusst.
• Ermutigen und respektieren Sie die Stimmen und Meinungen von Kindern.
• Respektieren Sie jederzeit die Vertraulichkeit der persönlichen Daten von Kindern.
VERHALTENSREGELN
• Diskriminieren, beschämen, demütigen, herabsetzen oder erniedrigen Sie Kinder nicht. Dazu gehört alles, was als emotionaler Missbrauch angesehen werden könnte.
• Führen Sie keine Tätigkeiten für Kinder aus, die sie selbst ausführen können, wie z. B. Anziehen, Baden …
• Wenden Sie keine körperliche Gewalt gegen Kinder an.
• Seien Sie nicht mit einem Kind allein in Situationen, die von anderen hinterfragt werden könnten.
• Küssen, umarmen, streicheln, reiben oder berühren Sie ein Kind nicht auf unangemessene oder kulturell unsensible Weise.
• Lassen Sie sich nicht auf sexuelle Handlungen mit Kindern ein.
• Vermeiden Sie Handlungen oder Verhaltensweisen, die als schlechte Praxis oder potenziell missbräuchlich ausgelegt werden könnten. Verhalten Sie sich beispielsweise niemals in unangemessener oder sexuell provokativer Weise.
• Schlagen Sie einem Kind keine unangemessenen Verhaltensweisen oder Beziehungen jeglicher Art vor und ermutigen Sie es nicht dazu.
• Machen Sie keine Fotos, filmen Sie nicht und fragen Sie nicht nach persönlichen Informationen, es sei denn, dies ist für SSW-Aktivitäten erforderlich.
SSW verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Kindesmissbrauch oder anderer vorsätzlicher Schädigung von Kindern.